Was ist ein Gerichts- Gutachten?
Im Gegensatz zu
einem Privat-
Gutachten oder Schieds-
Gutachten wird der öffentlich bestellte und vereidigte
Sachverständige von einem Gericht
in einem anstehenden Rechtsstreit mit der Erstattung eines
Gutachens beauftragt.
Die Beauftragung durch das
Gericht kann im Zuge eines selbstständigen Beweis- Verfahrens
oder im Zuge eines Klage- Verfahrens erfolgen.
Der Auftrag an den
Sachverständigen ergibt sich aus dem Beweisbeschluss, in dem
die Beweisfragen formuliert sind, die das Gericht als
Hilfestellung zur Klärung des Rechtsstreites beantwortet
haben möchte.
Typische Fragen eines
Beweis- Beschlusses sind:
" Ist die Ausführung
der Arbeiten mängelfrei?"
" Welche Mängel liegen
vor?"
" Wie hoch sind die Mängelbeseitigungskosten?"
" Entspricht die
Rechnung ortsüblichen Preisen?"
Die Ergebnisse eines
Gerichts- Gutachtens sollen das Gericht, welches im Regelfall
nicht über den erforderlichen Sachverstand im
jeweiligen Fachgebiet verfügt, in die Lage versetzen,
sich selbst ein Urteil über die strittigen, technischen
Fragen zu bilden.
Der gerichtliche
Sachverständige wird oft auch als der "Helfer des
Gerichts" bezeichnet.
Die Vergütung des
gerichtlichen Sachverständigen ist im Justiz- Vergütungs-
und Entschädigungsgesetz (JVEG)
geregelt.
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