Was ist ein Schieds- Gutachten?
Die Ausgangs-
Situation für ein Schieds- Gutachten ähnelt oft der
Situation für ein Privat-
Gutachten:
Der Auftraggeber (Bauherr)
ist mit der Leistung seines Auftragnehmers
(Bauunternehmer) nicht zufrieden. Er ist sich sicher, daß
Mängel vorhanden sind, die ihn dazu berechtigen, die
vorliegende Rechnung des Bauunternehmers nicht oder nur
teilweise zu bezahlen.
oder :
Der Auftragnehmer
(Bauunternehmer) ist der Meinung, daß er eine vertragsgemäße Leistung erbracht hat und sieht sich mit der
Situation konfrontiert, daß der Auftraggeber (Bauherr) seine
Rechnung nicht bezahlen will, weil angeblich Mängel
vorliegen.
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Der Unterschied zum Privat-
Gutachten besteht im Wesentlichen darin, daß sich beide Parteien
auf einen gemeinsamen Gutachter zur Klärung der
strittigen Punkte einigen, diesen gemeinsam beauftragen und
sich dem Ergebnis des daraufhin erstellten Schieds- Gutachtens
unterwerfen.
Bei einem Schieds-
Gutachten sind die vom beauftragten Sachverständigen
festgestellten Ergebnisse für beide Seiten rechtsverbindlich.
Beide Parteien haften
gesamtschuldnerisch für die Vergütung des Sachverständigen,
unabhängig vom Ergebnis des Gutachtens.
Anders lautende Regelungen
wie z.B. Quotierungsvereinbarungen zur Vergütung des
Sachverständigen o.ä. müssen gesondert vereinbart werden.
Selbstverständlich sind die
öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auch bei
Schieds- Gutachten an ihre Pflichten wie
Objektivität und Unparteilichkeit gebunden.
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