Wann ist der richtige
Zeitpunkt, einen Sachverständigen einzuschalten?
Im Regelfall ist
es leider meistens so, dass Sachverständige erst dann gerufen
werden, wenn "das Kind schon in den Brunnen gefallen
ist".
Dies bedeutet, dass
Rechtsstreitigkeiten vorliegen oder drohen, und zwar, weil:
- Baumängel vorliegen oder
behauptet werden
- unberechtigte Forderungen im Raum stehen
- berechtigte Forderungen nicht bezahlt werden
Meines Erachtens liegt die
Ursache für viele Rechtsstreitigkeiten in der vorherrschenden "Geiz- Ist- Geil"- Mentalität einiger privater
Auftraggeber und dem mangelnden
Qualitätsbewusstsein einiger Firmen.
Im Privat- Bereich wird aus
Kostengründen sehr oft schon in der Planungsphase auf die Einschaltung von Fachleuten mit Sachverstand
verzichtet. Dies könnten Architekten, Ingenieurbüros, aber eben auch
öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aus dem jeweiligen Gewerk sein.
Leider lässt sich folgender Trend feststellen:
Allein ausgerüstet mit dem
eigenen "fundierten Halbwissen" aus dem Baumarkt- Prospekt o.ä. werden Aufträge, womöglich noch
über Internet- Auktionen, an Firmen vergeben, deren Angebot "auf
den ersten Blick"günstig erscheint.
Die Probleme sind bei solch
einer Vorgehensweise vorprogrammiert.
Der richtige Zeitpunkt zur
Einschaltung einer Person mit Sachverstand, somit eines Sachverständigen, muss die Planungsphase sein.
In der Planungsphase werden sämtliche
Bedingungen für den Erfolg der Bauleistung festgelegt.
Auch während der Bauausführung ist
es zur Vermeidung von Baumängeln dringend erforderlich, dass regelmäßig
mit Sachverstand kontrolliert wird , ob die Vorgaben aus der
Planung eingehalten werden.
Nur so, und ausschließlich
so, lassen sich Rechtsstreitigkeiten vermeiden!
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