Warum einen öffentlich
bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen?
Der Begriff des "Sachverständigen" ist in
Deutschland nicht geschützt. Somit
kann sich jeder als Sachverständiger für ein Fachgebiet
bezeichnen. Man bezeichnet diese Sachverständige als
"freie Sachverständige".
Selbstverständlich gibt es unter den freien Sachverständigen
eine Vielzahl von hervorragenden Fachleuten, die in der Lage
sind, fachlich einwandfrei zu beraten und Gutachten zu
erstellen.
Leider ist es für einen
Laien in der Regel nicht ganz einfach, einen echten Fachmann
von einem selbsternannten Sachverständigen zu
unterscheiden.
Aus diesem Grund gibt es in Deutschland die
"öffentlich bestellten und vereidigten
Sachverständigen", nachfolgend öbuv SV.
Die Bezeichnung
"öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger" ist
geschützt und die missbräuchliche Verwendung dieses Titels stellt einen Straftatbestand dar.
Der öbuv SV wird von
öffentlichen Einrichtungen, aber auch von privaten, dazu
authorisierten, Instituten
bestellt und vereidigt.
Dies sind z.B. für den
Baubereich (ohne
Anspruch auf Vollständigkeit)
- die Handwerkskammern
- die Industrie- und Handelskammern
- die Landwirtschaftskammerm
- die Architektenkammern
- die Ingenieurkammern
- das Institut für Sachverständigenwesen in Köln
Die Bewerber für das Amt
des öbuv SV müssen bei allen bestellenden Institutionen ein
Bewerbungsverfahren durchlaufen, in dem die persönliche und
fachliche Eignung zur Erstellung von Gutachten sowie der
überdurchschnittliche Sachverstand mit sehr
strengen Maßstäben kontrolliert wird.
Die
Bestellungsvoraussetzungen für einen öbuv SV bei der
Handwerkskammer Dortmund finden Sie unter www.hwk-do.de
im Untermenü Beratung/ Sachverständige.
Rechte und Pflichten eines
öbuv SV sind in der Muster- Sachverständigenordnung
festgelegt, die Sie hier einsehen
können.
Die öbuv SV unterliegen
einer Fortbildungspflicht, so dass Sie bei Beauftragung die
Garantie haben, einen Fachmann zu haben, der die anerkannten
Regeln der Technik kennt und beherrscht.
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