Was kostet ein Gutachten?
Da jeder Fall
anders gelagert ist,
erhalten Sie von mir ein persönliches Angebot über die
voraussichtlichen Kosten, die bei einer Beauftragung entstehen werden.
Schließlich
müssen letztendlich Sie selbst entscheiden, ob sich der finanzielle Aufwand für die Beauftragung
meiner
Sachverständigenleistung lohnt.
Bei einem klar umrissenen Auftrag biete ich Ihnen
normalerweise ein Pauschalhonorar an.
Ansonsten rechne ich
meine Gutachtertätigkeit nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand ab.
Folgende Aufwandsentschädigungen
werden im Regelfall bei einer Beauftragung fällig:
- für meinen Stundenaufwand
für Beratungen, Aktenstudium, Ortstermine, Ausarbeitung von
Gutachten oder Stellungnahmen, Baubegleitungen
etc.
netto (
95,00 €/h; Berechnung je
angefangene halbe Stunde)
brutto ( 113,05 €/h; Berechnung je
angefangene halbe Stunde)
- als Fahrtkostenerstattung
netto (0,60 € / je gefahrenem Kilometer)
brutto (0,71 € / je
gefahrenem Kilometer)
- für die Erstellung von Foto- CD´s oder Foto- DVD´s
netto (15,00 € / je CD/DVD)
brutto (17,85 € / je CD/DVD)
- für die Erstellung von Text- Kopien der schriftlichen
Gutachten / Stellungnahmen
(Ausdrucke
von Fotos; siehe unten)
netto (0,26 € / je
Kopie)
brutto (0,30 € / je
Kopie)
- für die Erstellung von Fotoausdrucken
netto
(1,00 € / je Ausdruck)
brutto (1,19 € / je
Ausdruck)
- Bei Fremdleistungen, wie z.B.
Materialanalysen, Hilfskräfte etc. berechne ich einen
Zuschlag von 18 % für die anfallenden
Gemeinkosten
Sie erhalten
selbstverständlich eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
Stand : 31.10.2010
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