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Sie haben eine qualitativ hochwertige Arbeit erwartet
und eine Ihrer Meinung nach mängelbehaftete Leistung bekommen
und möchten die Abnahme
bzw. Zahlung verweigern?
Dann ist
sachverständige Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer ggf. berechtigten Interessen
erforderlich.
Im Regelfall führe ich zunächst eine Erstberatung bei Ihnen
vor Ort durch, um zu sehen, ob tatsächlich Mängel vorliegen.
Während der ersten
Inaugenscheinnahme kann es sich ergeben, dass weitere
Untersuchungen, z.B. Materialuntersuchungen oder Aufgrabungen,
erforderlich sind.
Falls Mängel vorliegen, kann im nächsten Schritt die
Erstellung einer kurzen schriftlichen Stellungnahme oder eines
Privatgutachtens
sinnvoll sein.
Bevor jedoch umfangreicher
Schriftverkehr geführt wird, ist es im Regelfall ratsam, das Unternehmen,
welches die Bauarbeiten ausgeführt hat, direkt mit zum Ortstermin
einzuladen.
Während eines gemeinsamen Ortstermins mit allen Beteiligten
können oft bestehende Meinungsverschiedenheiten direkt vor Ort
ausgeräumt werden.
Sollte sich beim Ortstermin
herausstellen, dass die Meinungen der Parteien zunächst
unvereinbar erscheinen, so
bietet sich zur Vermeidung eines Rechtstreites die Erstellung eines
Schiedsgutachtens
an.
Ist ein gerichtliches
Verfahren (selbständiges Beweisverfahren oder Klage-
verfahren) unvermeidbar, so erweist es sich in der Praxis als
äußerst sinnvoll, wenn die dann vom Gericht zu klärenden
Beweisfragen unter Mithilfe eines Sachverständigen formuliert
werden.
Zu diesem Thema sollten Sie
Ihren Rechtsanwalt
befragen.
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Wichtiger Hinweis:
Als Sachverständiger darf ich nicht zu juristischen Fragen
Stellung nehmen.
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