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Sie haben ein Ihrer Meinung
nach mängelfreies Bauwerk erstellt
und Ihr Auftraggeber verweigert die Abnahme
oder die Zahlung
mit Hinweis auf vorhandene Mängel?
Dann ist
sachverständige Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer ggf. berechtigten Interessen
erforderlich.
Im Regelfall führe ich zunächst eine Erstberatung auf der
Baustelle durch, um zu sehen, ob tatsächlich Mängel
vorliegen. Bitte
berücksichtigen Sie dabei, dass ggf. das Hausrecht des
Bauherrn zu beachten ist.
Während der ersten Inaugenscheinnahme kann es sich ergeben,
dass weitere Untersuchungen, z.B. Materialuntersuchungen oder
Aufgrabungen, erforderlich sind.
Falls Ihre Bauleistung
mängelfrei ist, so kann im nächsten Schritt die Erstellung
einer kurzen schriftlichen Stellungnahme oder eines Privatgutachtens
sinnvoll sein.
Bevor jedoch umfangreicher
Schriftverkehr geführt wird, ist es im Regelfall ratsam, den Bauherren und / oder
den Bauherrenvertreter (Architektur- /
Ingenieurbüro) direkt mit zum Ortstermin einzuladen.
Während eines gemeinsamen Ortstermins mit allen Beteiligten
können oft bestehende Meinungsverschiedenheiten direkt vor Ort
ausgeräumt werden.
Sollte sich beim Ortstermin
herausstellen, dass die Meinungen der Parteien zunächst
unvereinbar erscheinen, so
bietet sich zur Vermeidung eines Rechtstreites die Erstellung eines
Schiedsgutachtens
an.
Ist ein gerichtliches
Verfahren (selbständiges Beweisverfahren oder Klage-
verfahren) unvermeidbar, so erweist es sich in der Praxis als
äußerst sinnvoll, wenn die dann vom Gericht zu klärenden
Beweisfragen unter Mithilfe eines Sachverständigen formuliert
werden.
Zu diesem Thema sollten Sie
Ihren Rechtsanwalt
befragen.
_______________________________________________________________ Wichtiger
Hinweis:
Als Sachverständiger darf ich nicht zu juristischen Fragen
Stellung nehmen.
Mehr zu diesem Thema finden Sie hier. |